Fragen und Antworten: Was Sie über das neue Punktesystem wissen müssen
Verkehrssünder sollen künftig schneller ihren Führerschein verlieren. Das wäre das Ergebnis des neuen Strafregisters mit vereinfachtem Punktesystem, das Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) jetzt vorgestellt hat und mit dem er eine höhere Verkehrssicherheit und mehr Transparenz anstrebt. Je nach Schwere der Delikte soll es künftig nur noch ein oder zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei geben. Dafür droht Autofahrern der Verlust des Führerscheins schon bei acht statt bisher 18 Punkten. Zudem sollen Punkte nach einer bestimmten Frist definitiv verfallen und nicht länger gelten, sollten weitere Punkte wegen anderer Verstöße hinzukommen. Das bisherige Zentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gibt es seit 1958, das Punktesystem seit 1974. Derzeit sind rund neun Millionen Bürger im aktiven Bestand.
Warum soll das Punktesystem reformiert werden?
Verkehrsminister Peter Ramsauer will das in den 70er-Jahren eingeführte System entrümpeln. Es ist kompliziert, schwer durchschaubar, und man braucht dafür manchmal die hohe Mathematik. Jahrelang wurde an dem System lediglich herumgedoktert. Der CSU-Politiker möchte es jetzt einfacher, transparenter und gerechter machen.
Was soll sich innerhalb des Systems ändern?
Künftig sollen acht Punkte für den Führerscheinentzug reichen, bisher sind es 18. Voraussetzung ist, dass der Autofahrer vorher alle Stufen mit den entsprechenden Maßnahmen durchlaufen hat. Es sind drei Stufen vorgesehen: Wer bis zu drei Punkte hat, wird ohne weitere Maßnahmen „vorgemerkt“.
Bei vier oder fünf Punkten wird der Fahrzeughalter „ermahnt“ und über das Punktesystem informiert. Bei sechs oder sieben Punkten wird er „verwarnt“, und er muss an einem Fahreignungsseminar innerhalb von drei Monaten teilnehmen. Das Seminar wird derzeit noch von der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelt.
Wie viele Punktekategorien sind künftig geplant?
Statt bisher sieben Kategorien soll es nur noch zwei geben: Für schwere Verstöße wird ein Punkt vergeben, für sehr schwere gibt es zwei. Ein Punkt wird beim Handy am Ohr während der Fahrt fällig oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 bis 25 Stundenkilometern.
Das Überfahren einer roten Ampel (nach mehr als zwei Sekunden Rot) oder das Drängeln auf der Autobahn soll mit zwei Punkten geahndet werden. Das gleiche gilt für das Delikt Alkohol am Steuer, wenn es mit einem Fahrverbot endet.
Was geschieht mit den bisher gesammelten Punkten?
Acht bis zehn alte Punkte werden zum Beispiel in vier neue Punkte überführt. Die bisher jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird in das neue System zu einem Stichtag übernommen. Ramsauer verspricht, dass niemand schlechter oder besser gestellt wird. Eine „Generalamnestie“, also einen Punkteerlass, lehnt er aber ab.
Der Minister will auch den Punkterabatt für Verkehrsrowdys streichen. Denn nach seinen Worten lässt sich statistisch überhaupt nicht nachweisen, dass der freiwillige Besuch von Seminaren bei Fahrschulen das Verkehrsverhalten von Wiederholungstätern verbessert.
Was passiert mit Tilgungsfristen?
Es gilt ein neues Prinzip: Jeder Verstoß verjährt für sich. Schwere Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere nach fünf Jahren und Straftaten generell nach zehn Jahren. Bisher beträgt die Tilgungsfrist für kleinere Vergehen zwei Jahre.
In Zukunft werden die Punkte gelöscht, egal ob in der Zwischenzeit neue dazugekommen sind. Das war bisher anders. Ramsauer will damit verhindern, dass alte Punkte wieder aufleben. Die Deutschen haben bislang einen Berg von insgesamt 47 Millionen Punkten angehäuft.
Werden durch das neue Punktesystem mehr Autofahrer den Führerschein verlieren?
Vielfahrern wie Taxi- und Lkw-Fahrern kann das durch mehrere kleinere Verstöße schneller als bisher passieren. Darauf weisen Fachanwälte für Verkehrsrecht hin. Mit Blick auf das Zusammenspiel aller Bausteine des neuen Systems rechnet Ramsauer damit, dass jährlich etwa 500 Führerscheine mehr als bisher entzogen werden.
Derzeit sind es rund 5000 pro Jahr. Durch Gerichtsurteile verlieren zusätzlich rund 80.000 Autofahrer im Jahr den Führerschein.
Wird es weiterhin auch mehrmonatige Fahrverbote geben? Und ab welcher Stufe?
Fahrverbote bleiben unabhängig vom Verkehrssünderregister ein Instrument der Ahndung – neben der Geldbuße. Sie werden bei „groben“ oder „beharrlichen“ Pflichtverletzungen angeordnet. Die Regelfahrverbote ergeben sich aus der Bußgeldkatalogverordnung.
Werden die Bußgelder erhöht?
Höhere Bußgelder sind derzeit nicht vorgesehen. Laut Bundesverkehrsministerium geht es allein um das System und seine Komponenten.
Wie kann man sich über seinen Punktestand informieren?
Aus der Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt erfährt man, wie viele Eintragungen und Punkte vermerkt sind. Daraus lässt sich ablesen, in welcher Stufe des Systems man sich befindet. Bei dennoch bestehenden Unsicherheiten kann die Fahrerlaubnisbehörde weiterhelfen.
Ab wann ist auch eine Auskunft per Internet möglich?
Bisher ist nur der Antrag auf Auskunft aus dem Register online mit dem neuen Personalausweis möglich. Nach Abschluss der Neuregelung und mit zunehmender Automatisierung und Digitalisierung des Verkehrssünderregisters soll auch die Auskunft online erfolgen. Die elektronische Auskunft zum Gesamtbestand könnte zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelungen gegeben werden..
Wann soll die Reform in Kraft treten?
Ramsauer sieht das im Jahr 2013 vor, jetzt will der die Eckpunkte mit dem Verkehrssausschuss des Bundestages und Bundesländern erörtern. Er schließt Änderungen und Ergänzungen nicht aus. Das aktuelle Verkehrszentralregister möchte er in Fahreignungsregister umbenennen. Aus dem Mehrfachtäter-Punktesystem soll das Fahreignungs-Bewertungssystem werden.
Wird durch das neue Punktesystem wirklich die Sicherheit auf den Straßen erhöht?
Das behauptet Ramsauer, der Nachweis dafür fehlt aber noch. Der Minister erhofft sich mehr Sicherheit durch einen Abschreckungseffekt. Er will die unbelehrbaren Autofahrer genauer erfassen, die durch wiederholte schwere Verkehrsverstöße sich und andere gefährden.
Bagatelldelikte wie die Einfahrt ohne Plakette in eine Umweltzone oder das Fahren ohne Kennzeichen sollen nicht mehr registriert werden. Auch leichte „Rempler“ beim Einparken will Ramsauer nicht mit Punkten belegen.
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