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Knöllchen: So teuer sind Verkehrssünden im EU-Ausland
Praktisch, aber teuer. Die vielen Hilfsprogramme für Smartphones verführen Autofahrer dazu, die mobilen Telefone trotz Verbot zu nutzen. Schließlich kann eine Navi-App mal eben das zuhause vergessene Gerät ersetzen – was besonders im Ausland praktisch ist. Doch gerade dort kann das ein bitteres Nachspiel haben. Viele EU-Länder verlangen drakonische Strafen für das Telefonieren im Auto.
Besonders in Frankreich ist Vorsicht angesagt. Hier sind für das Telefonieren am Steuer künftig 135 statt 35 Euro fällig, der Blick auf das Smartphone kann bis zu 1500 Euro kosten. Und die Flucht über die Ländergrenze hilft auch nicht: Seit Ende 2010 können Bußgelder für Auslandsknöllchen von den deutschen Finanzbehörden eingetrieben werden. Einziger Trost: Tatsächlich vollstreckt wurden bislang nur wenige Bußgeldbescheide. BelgienPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 140 Euro20 km/h zu schnell: ab 100 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 300 EuroHandy am Steuer: ab 100 EuroÜberholverstoß: ab 150 EuroParkverstoß: ab 50 Euro DänemarkPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab ein Monatsverdienst20 km/h zu schnell: 65-270 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 295 EuroHandy am Steuer: 65 EuroÜberholverstoß: 135 EuroParkverstoß: 65 Euro FrankreichPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 135 Euro20 km/h zu schnell: ab 135 Euroüber 50 km/h zu schnell: 1500 EuroHandy am Steuer: 135 EuroÜberholverstoß: ab 135 EuroParkverstoß: ab 10 Euro GriechenlandPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 100 Euro20 km/h zu schnell: ab 50 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 175 EuroHandy am Steuer: 100 EuroÜberholverstoß: ab 350 EuroParkverstoß: ab 40 Euro GroßbritannienPromillegrenze: 0,8Alkohol am Steuer: bis 5820 Euro20 km/h zu schnell: ab 75 Euroüber 50 km/h zu schnell: bis 2900 EuroHandy am Steuer: ab 75 EuroÜberholverstoß: ab 70 EuroParkverstoß: ab 35 Euro ItalienPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 160 Euro20 km/h zu schnell: ab 160 Euro (nachts teurer)über 50 km/h zu schnell: ab 500 EuroHandy am Steuer: ab 150 EuroÜberholverstoß: ab 80 EuroParkverstoß: ab 40 Euro NiederlandePromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 290 Euro20 km/h zu schnell: ab 115 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 510 EuroHandy am Steuer: 180 EuroÜberholverstoß: 180 EuroParkverstoß: ab 70 Euro ÖsterreichPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 300 Euro20 km/h zu schnell: ab 20 Euroüber 50 km/h zu schnell: bis 2180 EuroHandy am Steuer: ab 50 EuroÜberholverstoß: ab 70 EuroParkverstoß: ab 20 Euro PolenPromillegrenze: 0,2Alkohol am Steuer: ab 145 Euro20 km/h zu schnell: ab 25 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 100 EuroHandy am Steuer: ab 50 EuroÜberholverstoß: ab 60 EuroParkverstoß: ab 25 Euro PortugalPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 250 Euro20 km/h zu schnell: ab 60 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 300 EuroHandy am Steuer: ab 120 EuroÜberholverstoß: ab 120 EuroParkverstoß: ab 30 Euro SchwedenPromillegrenze: 0,2Alkohol am Steuer: ab 40 Euro20 km/h zu schnell: Tagessätze ab 270 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 450 EuroHandy am Steuer: kein VerbotÜberholverstoß: ab 310 EuroParkverstoß: ab 20 Euro SchweizPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 465 Euro20 km/h zu schnell: ab 140 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 690 EuroHandy am Steuer: 75 EuroÜberholverstoß: ab 230 EuroParkverstoß: ab 30 Euro SpanienPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 300 Euro20 km/h zu schnell: ab 100 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 600 EuroHandy am Steuer: ab 200 EuroÜberholverstoß: ab 200 EuroParkverstoß: bis 200 Euro TschechienPromillegrenze: 0Alkohol am Steuer: ab 400 Euro20 km/h zu schnell: ab 60 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 200 EuroHandy am Steuer: ab 60 EuroÜberholverstoß: ab 200 EuroParkverstoß: ab 60 Euro DeutschlandPromillegrenze: 0,5Alkohol am Steuer: ab 500 Euro20 km/h zu schnell: bis 35 Euroüber 50 km/h zu schnell: ab 240 EuroHandy am Steuer: 40 EuroÜberholverstoß: 30-250 EuroParkverstoß: bis 70 Euro Quelle: ADAC
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kann viele Fehler machen – aus Unkenntnis der landeseigenen Verkehrsregeln oder auch aus Übermut, dass man schon nicht erwischt wird. Laut EU-Verkehrskommissar Siim Kallas ist es drei Mal wahrscheinlicher, dass ein ausländischer Fahrer ein Verkehrsdelikt begeht als ein einheimischer.
Zwar sind ausländische Fahrer nach Erkenntnissen der EU nur zu fünf Prozent am jeweiligen Verkehr eines Landes beteiligt, bei Geschwindigkeitskontrollen jedoch werden sie zu 15 Prozent mit zu hohem Tempo ertappt. Die neue EU-Regelung der landesübergreifenden Ahndung von Verkehrssünden sollte deshalb als eine Art erzieherisches Mittel für Verkehrsrowdys dienen.
Das Knöllchen aus dem Ausland kommt beim Halter des Wagens an. Dieser kann
Widerspruch einlegen, weil er beispielsweise nicht selbst gefahren ist.
Problem: Der Bescheid muss bisher nicht in Deutsch verfasst sein.
Die ausländische Behörde wird den Widerspruch zurückweisen. Dann kann sie sich
zur Vollstreckung an das Bundesamt für Justiz wenden. Dies muss dann in
deutscher Sprache geschehen.
Der Autofahrer erhält von der Bundesbehörde die Möglichkeit zur Anhörung und
Erklärung des Vorfalls.
Die Bundesbehörde entscheidet daraufhin, ob der Bußgeldbescheid vollstreckt
wird oder nicht. Der Erlös der Vollstreckung bleibt in Deutschland – oder im
jeweiligen Land, das die Bußgelder letztlich eintreibt. sab
Tausendfach bekommen Verkehrssünder Post nach den Ferien aus ihrem Urlaubsland. Doch bis zur neuen Regelung Ende 2010 konnten die Bußgeldbescheide, die in deutschen Briefkästen landeten, nicht vollstreckt werden. In der Realität bedeutete dies: Knöllchen mussten nicht unbedingt bezahlt werden – wer sollte denn da auch nachfragen? Seit der Änderung kann es anders kommen: Wer nun einen Strafzettel von den Nachbarn aus Europa bekommt, muss zahlen – mit der Einschränkung, dass das Bußgeld höher als 70 Euro sein muss.
Tut er es nicht, kann die Verkehrsbehörde im Ausland in Deutschland um Amtshilfe bitten: Das Bundesamt für Justiz übernimmt dann das Eintreiben des Bußgelds. Theoretisch zumindest, denn: Lediglich 2835 Mal sind bei der Bonner Behörde Ersuchen „zur Vollstreckung von Geldsanktionen“, wie dies im schönsten Amtsdeutsch heißt, eingegangen.
„Bisher wurden genau 30.229 Euro vereinnahmt“, teilt Thomas W. Otterbach vom Bundesamt für Justiz mit. Und in fast allen Fällen kam das Hilfeersuchen, die säumigen Verkehrssünder zur Zahlung zu bewegen, aus den Niederlanden. „Der Grad der Umsetzung der Regelung ist in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich“, meint Otterbach.
EU-Verfahren läuft schleppend an
Dass das neue, EU-weite Verfahren eher schleppend anläuft, führt Michael Nissen, Auslandsjurist beim Verkehrsklub ADAC auf die hohen bürokratischen Hürden zurück, die eine Vollstreckung der Bußgeldbescheide immer noch schwer machen. Die Kosten für die Mahnung lägen bei der ausländischen Behörde und auch für die Übersetzung der Bescheide, wenn sie beim deutschen Amt um Hilfe ersucht. „Das Geld, das schließlich eingetrieben wird, landet dann nicht im Land, wo der Verstoß begangen wurde, sondern bleibt in Deutschland“, erläutert Nissen: „Da wird sich jeder drei Mal überlegen, ob sich das lohnt.“ Ein Massengeschäft sei es jedenfalls nicht. Und auch die Deutschen selbst sind nicht besonders eifrig darin, ausländische Verkehrssünder in ihrem Heimatland zur Kasse zu bitten: Rund 1400 Ersuchen wurden ins EU-Ausland aus Deutschland weitergeleitet. Doch immerhin eine disziplinierende Wirkung habe die neue Bußgeldregelung: „Die Autofahrer sind doch erheblich sensibler geworden“, sagt ADAC-Jurist Nissen.
„Und das Problembewusstsein ist geschärft, dass Post aus dem Ausland ernst genommen wird.“ Ignorieren sollte die unangenehmen Schreiben aus fernen Ländern niemand, empfiehlt auch Katharina Bauer, Bußgeldexpertin beim ADAC. Selbst wenn der Bescheid nicht vollstreckt werde, so drohe einem Autofahrer immer noch die Strafe, wenn er mit seinem Wagen erneut ins Urlaubsland reise.
„Eine Verkehrskontrolle kann dann ausgesprochen unangenehm werden, denn die Daten sind ja gespeichert“, warnt Bauer. Nicht besonders erfreulich sind die Strafzettel so oder so, denn in den meisten EU-Ländern drohen Verkehrssündern deutlich höhere Strafen als in Deutschland – und das für vermeintliche Bagatellen, die dort nicht als solche gesehen werden.
Handy am Ohr ist besonders teuer
Allen voran: Telefonieren am Steuer. Während in Deutschland dafür gerade mal 40 Euro fällig werden, kommt es in Belgien schon dicke mit 100 Euro. In den Niederlanden kostet das Handy am Ohr 180 Euro, und in Spanien ist man ab 200 Euro dabei. Besonders teuer werden im Ausland Geschwindigkeitsübertretungen – auch die kleinen. „Da kennen die meisten auch kein Pardon“, sagt Bauer. „Mit den Tempolimits sollten sich Autofahrer vor Reiseantritt unbedingt vertraut machen.“ So billig wie in Deutschland können Autofahrer in kaum einem anderen Land aufs Gas treten. Und 20 Stundenkilometer zu schnell, sind fix erreicht: In Belgien kostet das ab 100 Euro, in Italien 160 Euro und in Skandinavien werden bei Übertretungen von mehr als 20 Stundenkilometern Tagessätze fällig, die an die Einkommensverhältnisse des Verkehrssünders angepasst werden.
Für Liebhaber des Winterurlaubs ist wichtig: Richtig kostspielig werden Verkehrssünden aller Art in der Schweiz – auch wenn dies kein EU-Land ist: Strafzettel kommen dennoch an. Und mit Österreich besteht schon seit vielen Jahren ein bilaterales Abkommen mit Deutschland, was die Ahndung von Verkehrsdelikten angeht.
Ab einem Bußgeldbescheid von 25 Euro kann vollstreckt werden – und in Österreich kann jedes Bundesland die Höhe seiner Strafen selbst festlegen. Auch Frankreich hat gerade Anfang 2012 seinen Bußgeldkatalog erheblich verschärft.
Als „intransparent, sehr bürokratisch und kompliziert“, kritisiert ADAC-Auslandsjurist Nissen das EU-Knöllchenverfahren. Und vor allem ist es langsam. Mehrere Monate kann es dauern, bis ein Bescheid aus dem Urlaubsland eintrifft. „Wir rechnen in den nächsten Monaten mit einer Welle von Bußgeldbescheiden aus den Sommermonaten des vergangenen Jahres“, sagt ADAC-Expertin Bauer.
Schwierig könnte dies jedoch werden, wenn die Verkehrssünder der Landessprache nicht mächtig sind, in der ein Knöllchen ins Haus flattert. Lediglich bei den amtlichen Ersuchen muss der Bescheid bisher in Deutsch verfasst sein.
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Категория: Мои статьи | Добавил: evgenijzhukov (15 Jan. 2012)
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