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Koalitionspläne: Demenzkranke sollen mehr Pflege-Geld erhalten

Die Koalition will altersverwirrten Menschen ab diesem Sommer höhere Leistungen aus der Pflegekasse gewähren. „Wir wollen diesen Menschen schnell helfen“, sagte die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, "Welt Online“.
Sie kündigte außerdem weitere finanzielle Verbesserungen an. Am Freitag kamen die Gesundheitspolitiker von Union und FDP mit Minister Daniel Bahr (FDP) zusammen, um gemeinsam über einen ersten Gesetzentwurf für die neue Pflegereform zu beraten. Er soll womöglich noch im Juli oder zum 1. August in Kraft treten.
2012 tritt das Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft. Dieses soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren.
PFLEGEBEDÜRFTIGEIm Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Mehr als zwei Drittel davon, rund 1,62 Millionen, wurden zu Hause versorgt.
Davon erhielten 1,07 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden.
BISHERIGE REGELUNGBereits seit 1. Juli 2008 gibt es einen Anspruch auf Pflegezeit.
Bislang konnten sich Beschäftigte für die Pflege naher Angehöriger für maximal sechs Monate komplett oder teilweise von der Arbeit frei stellen lassen.
Während der Freistellung erhielten sie bisher allerdings kein Gehalt.
PFLEGEZEITKünftig können Arbeitnehmer zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren.
Verringern Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit auf die Hälfte, erhalten sie in dieser Zeit dafür drei Viertel ihres Gehalts.
Im Gegenzug sollen die Beschäftigten im Anschluss an die Pflegezeit wieder voll arbeiten, bekommen dafür aber weiterhin nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
ARBEITGEBERDen Gehaltszuschuss in der Pflegephase können die Unternehmen über ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren.
Das Geld stellt die staatliche Förderbank KfW zur Verfügung.
Den nach der Pflegephase einbehaltenen Lohn zahlt der Arbeitgeber dann an dasBundesamt zurück. Viele Unternehmen befürchten laut einer Umfrage allerdings höhere Personalkosten durch die Familienpflegezeit.
Der Bundesrat hatte zudem in einer Stellungnahme die hohen Bürokratiekosten kritisiert, die vor allem kleinen Betrieben drohten.
KEIN RECHTSANSPRUCHEinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es nicht.
Vor allem Sozialverbände und die Opposition sehen dies als größten Schwachpunkt des Gesetzes.
VERSICHERUNGFür den Fall, dass der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann, muss er eine Versicherung abschließen.
Die Kosten werden wahrscheinlich im unteren zweistelligen Eurobereich liegen.
Für jene Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine eigene Gruppenversicherung anbieten können, stellt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen günstigen Versicherungsschutz bereit.
HÄRTEFÄLLEWenn das reduzierte Einkommen in der Nachpflegephase dazu führt, dass ein Beschäftigter nicht mehr ausreichend Geld zur Deckung seines Lebensunterhalts hat, soll eine Härtefallregelung greifen.
BEITRÄGEDie Beitragszahlungen zur Sozialversicherung laufen während der Familienpflegezeit weiter.
Die Pflegezeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.
Quelle: AFP
Nach den Vorstellungen von Aschenberg-Dugnus sollen die Pflegekassen für Demente, die bisher lediglich eingeschränkte Leistungen erhalten, zusätzlich „50 bis 70 Prozent der Leistungen der unteren Pflegestufen“ zahlen. Dies wären, gemessen an der bisherigen Pflegestufe eins, bis zu 300 Euro pro Monat. „Wir wollen dieses Geld im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zahlen“, sagte die FDP-Politikerin.
Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll vor allem altersverwirrten Menschen zugute kommen, denn bisher richtet sich die Einstufung in Pflegekassen nach der körperlichen Leistungsfähigkeit. Die neue Pflege-Definition kann aber erst in einigen Jahren angewendet werden; eine Expertengruppe will in der kommenden Woche beginnen, die Umsetzung zu erarbeiten.
Betreuungsleistungen sollen aufgestockt werden
Seit 2008 können demente Pflegebedürftige schon „zusätzliche Betreuungsleistungen“ von 100 oder 200 Euro im Monat erhalten; diese Summen sollen nun aufgestockt werden. Die Leistungen werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bislang an fast 160.000 Menschen gezahlt. Der weitaus größte Teil davon ist in die Pflegestufe eins eingruppiert, nur rund 13.000 Menschen bekommen die zusätzlichen Betreuungsleistungen in der sogenannten Pflegestufe null; sie haben keine nennenswerten körperlichen Einschränkungen, wohl aber geistige.
Darüber hinaus will die FDP im Rahmen der Pflegereform sogenannte neue Wohnformen mittels einer Anschubfinanzierung fördern. Mit dem Geld sollen etwa Notrufsysteme bezahlt werden oder der barrierefreie Umbau von Wohnungen. Damit soll es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht werden, in ihrem bisherigen Wohnumfeld zu bleiben. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass es die traditionellen Familienstrukturen nicht mehr gibt“, sagte Aschenberg-Dugnus.
„Für Pflegebedürftige, die sich in einer ambulant betreuten Wohngruppe zusammenschließen, soll es außerdem einen Pauschalbetrag pro Monat für die gemeinschaftliche Versorgung in der Wohnung geben“, sagte sie. Damit solle es diesen Menschen ermöglicht werden, weiter in einer häuslichen Umgebung zu wohnen. Gedacht ist hier dem Vernehmen nach an einen Betrag von 200 bis 300 Euro pro Monat.
Entlastung für Angehörige
Um pflegende Angehörige zu entlasten, will die FDP-Politikerin die Teilnahme an Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen finanziell fördern. Die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen könnten auf diese Weise gemeinsam in die Reha fahren. „Es soll auch möglich sein, dass das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt wird, während jemand in Kurzzeitpflege ist“, sagte Aschenberg-Dugnus.
Dies ist bisher nicht möglich. „Wir wollen die Arbeit der Angehörigen stärker anerkennen, das ist ein schwerer Job“, sagte sie. Darüber hinaus kündigte sie an, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung flexibler als bisher zusammengestellt werden sollen. Es solle weniger Bürokratie geben.
Finanziert werden sollen die Leistungsverbesserungen mit einer Anhebung des Pflegebeitrags. Er soll zum 1. Januar 2013 um einen Prozentpunkt auf 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,25 Prozent) steigen. Damit würden die Pflegekassen 1,1 Milliarden Euro mehr einnehmen.
In der Koalition umstrittenen Frage einer staatlichen Förderung von privaten Pflegezusatzversicherungen plädiert Aschenberg-Dugnus für einen direkten Zuschuss zum jeweils zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Eine reine steuerliche Absetzbarkeit, von der vor allem Gutverdiener profitieren würden, lehnt sie dagegen ab.
Категория: Мои статьи | Добавил: evgenijzhukov (14 Jan. 2012) W
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